zum 01. Januar 2024 wurde die vom Gesetzgeber in § 291 Absatz 8 SGB V geforderte digitale Identität – die sogenannte GesundheitsID – bei allen Krankenkassen eingeführt. In dieser Ausgabe der einsnull kompakt fassen wir die wichtigsten Informationen rund um die GesundheitsID zusammen. Und erläutern auch, welche weiteren Maßnahmen aus unserer Sicht noch umgesetzt werden sollten, damit auch wirklich alle Versicherten von den Mehrwerten profitieren können.
Außerdem berichten wir im aktuellen Newsletterüber diese Themen:
Save the Date: BITMARCK-Kundentag am 14./15. Mai 2024
Kunden im Dialog, Part II am 30. Januar 2024: Jetzt noch anmelden
einsnull Print: Die Morbi-RSA-Sonderausgabe ist erschienen