alle Sozialversicherungsträger sind vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, sowohl in den Datenaustauschverfahren als auch in den Bestandssystemen den „Lateinischen Zeichensatz in UNICODE“ (UTF-8) zu verwenden. Dieses notwendige Vorhaben umfasst viele wichtige Facetten, darunter auch umfangreiche Software-Anpassungen am GKV-Standard BITMARCK_21c|ng. Mehr zu diesem Projekt - auch zu den Zeitschienen - erfahren Sie in dieser Ausgabe der einsnull kompakt. Dazu stellen wir Ihnen unter anderem auch unsere neue Lösung "bit_eGK-Flat – eGK-Kartenversorgung leicht gemacht" vor.
Diese weiteren Themen stehen im Fokus der aktuellen einsnull kompakt:
BITMARCK_21c|ng: Projekt zur Einführung des Zeichencodes UTF-8 gestartet