Leistungserbringer
Aktuelle Information:
Umstellung der Datenannahmestelle der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) zum 01.01.2026 auf BITMARCK GmbH
Ab dem 01.01.2026 übernimmt die BITMARCK GmbH die Funktion der Datenannahmestelle für die Kaufmännische Krankenkasse (KKH).
Die neuen Parameter für den Datentransfer sind:
IK-Nummer: 104 593 971
Betriebsnummer: 921 115 81
DAV-E-Mail-Adresse: le-ek@bitmarck-daten.de
Die Stammdatendatei der ITSG wurde von der KKH angepasst und kann hier (ITSG-Downloadseite) abgerufen werden.
Wenn Sie im Vorfeld noch Informationen benötigen oder Abstimmungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) unter dlp-da@kkh.de.
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Seit dem 1. Juli 2025 übernimmt die BITMARCK die Funktion der Datenannahmestelle für die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) im Rahmen des elektronischen Datenaustauschs (DTA) für folgende Bereiche:
- TP5 nach § 302 SGB V
- TP6 nach § 105 SGB XI
Informationen zu TP5 (§ 302 SGB V)
Bitte nutzen Sie für die Datenübermittlung an die KKH das logische und physikalische Empfänger-IK 104593971 und die E-Mail-Adresse le-ek@bitmarck-daten.de. Die Kostenträger-IK (102171012) hat sich nicht verändert.
Papierunterlagen senden Sie bitte an:
Abrechnungszentrum Emmendingen
An der B 3 Haus Nr. 6
79312 Emmendingen
Außer folgende Papierunterlagen:
- 60: Betriebshilfe
- 63: Leistungserbringer für ergänzende Rehabilitationsmaßnahmen
- 67: Mobile Rehabilitationsmaßnamen
diese senden Sie bitte an folgende Adresse:
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
30125 Hannover
Die Änderungen sind in der entsprechenden Kostenträgerdatei TP5 (Aktuelle Kostenträgerdateien - Sonstige Leistungserbringer - GKV-Datenaustausch) hinterlegt.
Informationen zu TP6 (§ 105 SGB XI)
Bitte nutzen Sie für die Datenübermittlung an die KKH das logische und physikalische Empfänger-IK 104593971 und die E-Mail-Adresse le-ek@bitmarck-daten.de.
Die folgenden Leistungsarten mit dem Kostenträger-IK: 182 171 012 werden elektronisch übermittelt:
- Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)
- Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)
- Tages- und Nachtpflege (§§ 41, 87b SGB XI)
- Beratungseinsätze (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
Papierunterlagen senden Sie bitte an:
Abrechnungszentrum Emmendingen
An der B 3 Haus Nr. 6
79312 Emmendingen
Folgende Unterlagen müssen an die KKH gesendet werden:
- Für die Papierunterlagen der Leistungen Kurzzeitpflege (Schlüssel 04) und vollstationären Pflege (Schlüssel 05) ist die KKH zuständig.
- Zur Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist auch der Nachweisbogen für die Beratungssätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Schlüssel 09) direkt an die KKH und damit getrennt von den sonstigen Rechnungsunterlagen zu senden.
- Rechnungen der Verhinderungspflege (Schlüssel 07) sowie Entlastungsleistungen (Schlüssel 10), die nicht per elektronischen Datenaustausch übermittelt werden.
Kaufmännische Krankenkasse - KKH
30125 Hannover
Die Änderungen sind in der entsprechenden Kostenträgerdatei TP6 (Aktuelle Kostenträgerdateien - Pflege - GKV-Datenaustausch) hinterlegt.