ePA

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die gemeinsam von der BITMARCK-Unternehmensgruppe sowie dem Softwarehaus RISE entwickelte elektronische Patientenakte (ePA) wurde zum 1. Januar 2021 erfolgreich den insgesamt 87 angeschlossenen gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung gestellt. Die Versicherten können sich die ePAs ihrer Krankenkassen aus den App Stores von Apple oder Google laden und sie auf freiwilliger Basis für die Archivierung ihrer medizinischen Dokumente nutzen – und diese bei Bedarf auch mit ihren Ärzten teilen, um beispielsweise Doppelbehandlungen zu vermeiden.

Andreas Strausfeld, Vorsitzender der BITMARCK-Geschäftsführung: „Dass wir für 87 gesetzliche Krankenkassen planmäßig zum 1. Januar 2021 ein fertiges, gematik-zugelassenes Produkt bereitstellen konnten, ist einmalig und ein bedeutender Schritt für die digitale Versorgung der Patienten und Versicherten in Deutschland. Natürlich werden wir die ePA auch künftig gemäß der gematik-Spezifikationen weiterentwickeln und unseren Kunden in den weiteren Ausbaustufen zur Verfügung stellen. Ein besonderes Kompliment geht an unseren Partner RISE für die sehr gute und vertrauensvolle gemeinschaftliche Entwicklung der ePA. Wichtig ist mir darüber hinaus zu betonen, dass die Technologie der ePA so angelegt ist, dass künftig auch private Krankenversicherungen sich dafür entscheiden können, unsere ePA einzusetzen.“

Weitere Informationen zur ePA erhalten Kunden im Kundenportal meinBITMARCK

Fahrplan

1 – ePA 1.1

  • Erstmalige flächendeckende Digitalunterstützung der Arzt-Patienten-Beziehung
  • Erstmalige sektorübergreifende Verfügbarmachung behandlungsrelevanter Dokumente

2 – ePA 2.0

TI-Releasepaket mit ePA 2.0

  • Übergangsregelung auflösen
  • Anbindung Pflege, Hebammen, Physiotherapeuten und öffentlicher Gesundheitsdienst
  • Passtechnik. Initial: Mutterpass, Impfpass, Zahn-Bonusheft, Untersuchungsheft für Kinder
  • Migration eGA-Daten zu ePA
  • Feingranulare Rechtevergabe auf LEI- und Dokumente
  • Auch ohne eGK-Vertreter sein können
  • Öffnung zur Anbindung von Versicherten-Dritt-Apps
  • Auffindbarkeit von Dokumenten anhand von ICD-codierten Diagnosen
  • Ablagestrukturierung (mit gesonderten Zugriffsrechten)
  • Leichtes Einbringen neuer Standardformate

3 – ePA 2.5 und 2.5.2

TI-Releasepaket mit ePA 2.5 (01.01.2023)

  • Anbindung nationales Gesundheitsportal (gesud.bund.de)
  • Umsetzung und Anzeige von strukturierten Datenformaten
    • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
    • Daten aus strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP)
  • Integration von Daten aus digitalen Gesundheitsanwendungen („Apps auf Rezept“)

TI-Releasepaket mit ePA 2.5.2 (01.07.2023)

  • Pseudonymisierte Datenfreigabe für Forschungszwecke

4 – ePA 2.6

TI-Releasepaket mit ePA 2.6 (Arbeitstitel; 01.01.2024)

  • Umsetzung und Anzeige von weiteren strukturierten Datenformen wie dem Pflegeüberleitungsbogen
  • Benachrichtigungen an Nutzer aus der Patientenakte heraus
  • Papierkorbfunktion
  • IDP-Nutzung für ePA (al.vi 2.0)
  • Anbindung an das Organspenderegister: Eine Umsetzung ist abhängig von der Produktivsetzung des Organspenderegisters durch das BfArM

5 – ePA 3.0

TI-Releasepaket mit ePA 3.0 (01.08.2024)

  • Anwendungsplattform: Einbindung TI-Messenger

TI-Releasepaket mit ePA 3.0 (01.10.2024)

  • Anwendungsplattform: Einbindung elektronischer Medikationsplan
  • Anwendungsplattform: Einbindung elektronische Patientenkurzakte